Vor allem mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden more info und ich kann Herrn Mag. Koman nur wärmstens weiterempfehlen!!! Selbstverständlich werde ich mich in Rechtsangelegenheiten weiterhin vertrauensvoll an ihn wenden. Die Gerichte bejahen die Voraussetzungen nur selten. Denn es handelt sich um einen Ausnahmetatbestand. So hat das OLG Dü